Info-Blatt
1. Vereinsführung
Der Vorstand wird gebildet durch:
1. Vorsitzender Herbert Gast, Alter Postweg 9, 96179 Rattelsdorf,
2. Vorsitzender Jürgen Arnold, Am Ruhstein, 96179 Rattelsdorf/Ebing
3. Vorsitzender ( Schatzmeister ) Lothar Stiller, Schlafweg 3, 96173 Oberhaid
2. Postanschrift des Vereins
Angel und Castingsport-Verein
Rattelsdorf u. Umgebung e.V.
Alter Postweg 9
96179 Rattelsdorf
3. Fernruf
Fernmündlich kann der Verein unter folgender Rufnummer erreicht werden:
09547/8369 (H. Gast, 1. Vorsitzender)
Telefax: 09547-872620 (1. Vorsitzender)
Mobil 0151-23369998 (J. Arnold 2. Vorsitzender)
4. Bankverbindungen
Kreissparkasse Rattelsdorf, BLZ 770 501 10, Kt.Nr. 810 028 548
5. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 150,-- €.
6. Beitrag
Der Jahresbeitrag beträgt für alle Mitglieder 45,--€.
Im Beitrag sind eingeschlossen:
a) Erlaubnisscheingebühr für das Königsangeln,wenn eine Jahreskarte gelöst wurde.
b) Beitrag für übergeordnete Fischereiorganisationen
c) Versicherungen
Der Beitrag ist Bringschuld und wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres abgebucht.
Gemäß Vereinssatzung werden Mitglieder, die Ihren Jahresbeitrag bis zum 31.12. des Jahres nicht entrichtet haben, vom Verein ausgeschlossen. Der noch ausstehende Betrag (nebst Bearbeitungsgebühr und Beitreibungszuschlag) kann jedoch nachgefordert werden.
7. Fischereierlaubnisscheine für die Vereinsgewässer
Die Ausgabe der Jahresfischereierlaubnisscheine erfolgt jeweils bei der Mitgliederversammlung des laufenden Jahres, bzw. nach diesem Termin bei der Postanschrift des Vereins gegen Rückgabe der Jahreserlaubnis und der Fangliste des Vorjahres.
Die Jahresfischereierlaubnisscheine werden grundsätzlich nur unter Vorlage eines gültigen Fischereischeines erteilt.
Für die Gewässer Itz und Badesee sind für die Vereinsmitglieder Tageskarten erhältlich.
Für Gäste gelten gesonderte Regelungen.
8. Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungen können nur unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende des laufenden Kalenderjahres ausgesprochen werden. Der Beitrag des laufenden Jahres ist jedoch noch zu entrichten bzw. wird nicht zurückerstattet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Fanglisten
Die Fangstatistiken für jedes Fischgewässer sind durch die Verwaltungsbehörde (Landratsamt) zwingend vorgeschrieben. Nach Auswertung dienen diese Aufzeichnungen als Anhalt bei der Festlegung des Besatzes für das jeweilige Gewässer. Es ist deshalb dringend notwendig, im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, die Fangaufschreibungen gewissenhaft, sauber und wahrheitsgetreu zu führen. Die Fangliste ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen und den Vereinskontrollorganen bei Verlangen vorzuzeigen. Alle angeeigneten Fische sind unmittelbar nach dem Fang (noch an der Fangstelle) in die Fangliste einzutragen. Die Aufzeichnungen sind im darauffolgenden Jahr beim Erwerb der neuen Jahreserlaubnisscheine abzugeben (siehe Ziffer 7).
Die Fangliste ist auch dann abzugeben wenn keine Fische gefangen wurden.
10. Patenfischer
Beim Lösen einer Jahreserlaubnis für ein Vereinsgewässer verpflichtet sich das volljährige Mitglied beim Angeln in diesem Gewässer die Patenschaft (Aufsicht) für Jungangler zu übernehmen.
Der Jungangler zeigt dem "Paten" unaufgefordert seinen Jugendfischereischein sowie den auf seinen Namen ausgestellten Fischereierlaubnisschein vor.
Jungangler, die noch nicht die staatliche Fischereiprüfung abgelegt haben und deshalb eine Aufsicht bei der Ausübung der Angelfischerei benötigen, dürfen in den Vereinsgewässern nur mit einer Handangel angeln.
Der Jugendleiter kann jedoch Anhand des Ausbildungsstandes des Jugendlichen eine zweite Handangel erlauben.
Verweigerung der Patenschaft oder unbotmäßiges Verhalten des Jugendlichen sind dem Vorstand oder der Jugendleitung mitzuteilen. Bloße Unmutsäußerungen ohne konkrete Angaben sind jedoch kein Anlass für das Einschreiten der Vereinsführung.
11. Anschriftenänderungen
Ändern sich die Anschriften oder Bankverbindungen von Vereinsmitgliedern, so ist es unbedingt notwendig die neue Anschrift mitzuteilen. (Änderungsmitteilung können angefordert werden oder von der Vereinsseite im Internet herunter-
geladen werden).
(siehe Ziffer 6). Mitglieder die ihren Jahresbeitrag nicht bis zum 31.12. des Geschäftsjahres entrichtet haben werden aus dem Verein ausgeschlossen.
12. Futterplätze
Das Anlegen von sogenannten "Futterplätzen" ist vereinsintern nicht untersagt. Der Anleger einer solchen Futterstelle kann aber unter keinen Umständen ein Anrecht auf diese eine bestimmte Angelstelle des betreffenden Gewässers herleiten. Wir machen darauf aufmerksam, dass durch das Lösen einer Jahreserlaubnis jeder Kartennehmer das Recht erwirbt, an jeder für den Angler erlaubten Stelle des betreffenden Gewässers, die Angelfischerei auszuüben.
Die Vereinsführung appelliert an alle Mitglieder, sich hier nicht zu unüberlegten Streitigkeiten hinreißen zu lassen, sondern sich gütlich untereinander zu einigen.
13. Traditionspflege
Der Verein beginnt die jährliche Saison mit einem Anangel.
Das Königsangeln, das zur Förderung und Kontaktpflege unter den Mitgliedern dienen soll, wird jährlich abgehalten.
Das Raubfischangeln wird im Herbst zum Abschluss der Saison durchgeführt .
Hegeangeln werden nur durchgeführt, wenn es der Fischbestand erfordert.
Bei allen vorher genannten Tratitionsveranstaltungen darf nur im Veranstaltungsgewässer geangelt werden, alle anderen Vereinsgewässer sind an dem Tag gesperrt.
Am Tag der Mitgliederversammlung sind alle Vereinsgewässer gesperrt.
14. Arbeitsdienste
Jährlich können 2 Arbeitsdienste stattfinden , welche nach Bedarf von der Vereinsführung festgelegt werden.
15. Verschiedenes
Der Fisch ist beim Fang human und schonend zu behandeln. Der Fischbestand ist zu hegen und zu pflegen. Zur Erhaltung der Natur und deren Umwelt ist mit beizutragen. Angelplätze sind grundsätzlich sauber zu verlassen. Die Schranken sind unmittelbar nach dem Durchfahren zu schließen. Bei Zuwiderhandlung Entzug der Jahreskarte. Das Befahren der Uferwege geschieht auf eigene Gefahr.
Der Besitz eines Schrankenschlüssels mit der dazugehörigen Gewässerkarte bedeutet nicht auch noch gleichzeitig eine Partymeile mit Zelt und Grill, für den Freundeskreis oder der Großfamilie zur Verfügung zu haben.
Wer angelt sucht Ruhe am Wasser und in der Natur, keinen Lärm und Musik.
Auch hier: Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Entzug der Jahreskarte.
Sollten Sie sonst Anregungen oder Wünsche im Laufe des Jahres haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Ein kräftiges Petri Heil und eine geruhsame Fischwaid wünscht Ihnen
der Vorstand des A.C.S.V. Rattelsdorf u.U. e.V.
Rattelsdorf den 21.12.2017